Fliegenfischen an der Oberen Drau
Unser Fischereirevier in der Drau erstreckt sich von der Kärntner Landesgrenze zu Osttirol bis nach Irschen (20 km).
Es ist ein guter Bestand an Äschen, Bach- und Regenbogenforellen, sowie Huchen vorhanden.
Im Mittelteil ist das Fischen nur mit der Trockenfliege erlaubt.
Fischereierlaubnisscheine werden nur an Hausgäste ab einer Mindestaufenthaltsdauer von 3 Tagen vergeben.
Gefischt wird nur mit einer Fliegenrute, einer Fliege und ohne Widerhaken.
Erlaubte Köder: Trockenfliege, Naßfliege, Nymphe.
Am Tag der Abreise ist das Fischen nicht mehr möglich! Am Anreisetag hingegen können Sie schon in der Früh zum Wasser gehen.
Bei Verstoß gegen die Fischereiregeln wird der Berechtigungsschein entzogen.
Brittelmaße und Schonzeiten
Äsche
Brittelmaß Milchner 38 cm Rogner 44 cm
Schonzeit 01. 01. bis 31. 05.
Bachforelle
Brittelmaß 30 cm
Schonzeit 16. 09. bis 31. 03.
Regenbogenforelle
Brittelmaß 33 cm
Schonzeit 01. 01. bis 31. 03.
Huchen
Brittelmaß 100 cm
Schonzeit 01. 02. bis 31. 05.
Fischerwochenpauschale
- 6 Übernachtungen mit Halbpension
- 6 Tage Fliegenfischen (reisen Sie früh an; am Abreisetag kann nicht mehr gefischt werden)
- Kärntner Fischergastkarte
- Willkommens-Drink
- Reichhaltiges Frühstücksbuffet
Frühjahrspauschale 01.04.-31.05.
pro Person im Doppelzimmer ab € 460 / im Einzelzimmer ab € 532
Verlängerungswoche oder Begleitperson ohne Fischen im Doppelzimmer ab € 348
Herbstpauschale 01.09.-02.11.
pro Person im Doppelzimmer ab € 490 / im Einzelzimmer ab € 562
Verlängerungswoche oder Begleitperson ohne Fischen im Doppelzimmer ab € 358
Huchenfischerpauschale ca. 15.12.-31.01.
pro Person im Doppelzimmer ab € 520 / im Einzelzimmer ab € 592
Verlängerungswoche oder Begleitperson ohne Fischen im Doppelzimmer ab € 370